Wenn ein ausländischer Unternehmer sein Geschäft auf den japanischen Markt ausweiten möchte, stehen ihm drei Möglichkeiten zur Verfügung: (1) die Gründung einer Repräsentanz, (2) die Gründung einer Zweigniederlassung in Japan oder (3) die Gründung einer Tochtergesellschaft (oder einer japanischen Gesellschaft). Eine Repräsentanz dient der Marktforschung in Japan und ist von Vertriebsaktivitäten (umsatzgenerierenden Tätigkeiten) ausgeschlossen.
Wenn ein Ausländer in Japan ein neues Unternehmen gründen möchte, muss er zudem eine Gesellschaft gründen und ein Visum beantragen. Das kürzlich eingeführte „Start-Up-Visum“ kann bei den zuständigen Verwaltungsstellen beantragt werden (siehe unten), was den Prozess für Ausländer, die ein Unternehmen in Japan gründen möchten, relativ einfach macht.
Nachfolgend finden Sie Informationen, die Ausländer für die Gründung eines Unternehmens in Japan benötigen, darunter verschiedene Visaarten (4-monatiges Business Manager-Visum, Start-Up-Visum), die Voraussetzungen für die Unternehmensgründung, die verschiedenen Gesellschaftsformen und die Registrierungsstelle.
- Was ist erforderlich, um in Japan ein Unternehmen zu gründen (eine Firma zu registrieren)?
- Welche Visa benötigen Ausländer, um in Japan ein Unternehmen zu gründen?
- 4-monatiges Business Manager-Visum und Start-up-Visum
- Wenn Sie derzeit ein anderes Visum besitzen
- Arten japanischer Unternehmen
- Wo kann ich in Tokio ein Unternehmen gründen und Steuerunterlagen einreichen?
- Soll ich unter meinem persönlichen Namen oder unter dem Namen einer Firma in Immobilien investieren?
- Nützliche englische Websites für Ausländer, die in Japan ein Unternehmen gründen oder starten
Was ist erforderlich, um in Japan ein Unternehmen zu gründen (eine Firma zu registrieren)?
1. Registrierung der Firmenadresse
Die Registrierung einer Firmenadresse über ein virtuelles Büro, ein Mietbüro oder eine Privatadresse ist generell schwierig. Daher empfiehlt sich die Registrierung einer Büroadresse mit einem gültigen Mietvertrag. JETRO bietet auch möblierte Büros an, die unter bestimmten Voraussetzungen 50 Tage lang kostenlos genutzt werden können.
2. Erfüllen Sie eine der folgenden Bedingungen
[a] Das Unternehmen wird von zwei oder mehr Vollzeitbeschäftigten mit Wohnsitz in Japan geführt (ausgenommen Personen mit einem Aufenthaltsstatus gemäß der oberen Spalte von Anhang 1 des Gesetzes), die nicht in der Geschäftsführung oder Verwaltung tätig sind.
[b] Die Kapital- oder Gesamtinvestition beträgt mindestens 5 Millionen Yen.
[c] Das Unternehmen gilt als ähnlich groß wie unter a oder b.
Aus der Ministerialverordnung zur Festlegung der Kriterien für Artikel 7 Absatz 1 Punkt 2 des Gesetzes über Einwanderungskontrolle und Flüchtlingsanerkennung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:
・Einwanderungsbehörde
・Japanische Botschaften im Ausland
Welche Visa benötigen Ausländer, um in Japan ein Unternehmen zu gründen?
Ausländer benötigen ein Visum, um in Japan ein Unternehmen zu gründen. Falls Sie noch kein japanisches Visum besitzen, benötigen Sie ein „Visum für vier Monate für Geschäftsleiter“ oder ein „Start-up-Visum“, das in einigen Regionen wie Tokio und Fukuoka ausgestellt wird.
Wenn Sie bereits ein anderes Visum besitzen, müssen Sie vorab prüfen, ob Sie mit Ihrem aktuellen Visum ein Unternehmen gründen können oder ob Sie ein neues Visum benötigen.
Auch mit einem Kurzaufenthaltsvisum von 90 Tagen ist es möglich, vorbereitende Tätigkeiten für ein Unternehmen durchzuführen, solange diese nicht gewinnbringend sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Außenministeriums.
→ info@jbiz.dreaman.co.jp oder https://jbiz.dreaman.co.jp/enpinq/
Wir bieten auch kostenlose Beratung an → https://jbiz.dreaman.co.jp/freeconsultation/
Hier geht es zur Website von Japan Business Support → https://jbiz.dreaman.co.jp/en/
4-monatiges Business Manager-Visum und Start-up-Visum

1) So erhalten Sie ein 4-monatiges Business Manager-Visum
Das „4-Monats-Business-Manager-Visum“ ist ein neues Visum, das im April 2015 eingeführt wurde. Wenn Sie stichhaltige Beweise dafür vorlegen können, dass Sie die Gründung eines Unternehmens in Japan planen, und Ihr Antrag genehmigt wird, können Sie dieses Visum erhalten und Ihr Unternehmen unmittelbar nach Ihrer Ankunft in Japan gründen. Dieses Visum wird vor Ihrer Ankunft in Japan beantragt. Daher müssen Sie vor Ihrer Einreise nach Japan die erforderlichen Dokumente aus dem Ausland beim japanischen Einwanderungsbüro einreichen.
Das „4-Monats-Business-Manager-Visum“ ist, wie der Name schon sagt, 4 Monate gültig und ermöglicht Ihnen Folgendes:
・Besorgen Sie sich eine Wohnsitzbescheinigung (Sie benötigen eine meldepflichtige Adresse)
・Eröffnung eines Bankkontos
・Firmenregistrierung
Sie können die viermonatige Visumsdauer nutzen, um in Japan ein Unternehmen zu gründen. Wenn die Genehmigung erteilt wird, können Sie das Visum auf ein einjähriges Visum für Geschäftsführer verlängern.
Monatswohnungen mit Meldemöglichkeit
Um eine Wohnsitzbescheinigung zu erhalten, müssen Sie an einem Ort wohnen, an dem Sie Ihre Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden können. Eine Adresserfassung ist in Hotels nicht möglich. Bei manchen Monatswohnungen ist jedoch keine Anmeldung Ihrer Adresse möglich. Teilen Sie dem Immobilienmakler daher bei der Bewerbung oder Anfrage unbedingt mit, dass Sie eine Adressanmeldung benötigen.

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2) So erhalten Sie ein Start-Up-Visum
Das Startup-Visum soll die Zahl ausländischer Unternehmer erhöhen und den Antragsprozess durch Lockerung der Vorschriften vereinfachen. Es wird in einigen staatlich genehmigten Gebieten wie Tokio und Fukuoka ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate.
Seit April 2023 ist es in Tokio sowie in Hokkaido, Osaka, Kobe, Aichi, Oita, Fukuoka und anderen Gebieten umgesetzt.
Um dieses Visum zu erhalten, müssen Sie zunächst die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Ihres Geschäftsplans, bei einem der oben aufgeführten Regionalbüros einreichen. Alle Dokumente müssen auf Japanisch ausgefüllt werden. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird ein Empfehlungsschreiben ausgestellt. Das Empfehlungsschreiben wird dann zur Beantragung eines Visums an die Einwanderungsbehörde weitergeleitet und wenn keine Probleme auftreten, wird das Visum erteilt.
Wie oben erwähnt, beträgt die Gültigkeitsdauer dieses Visums sechs Monate und ist damit zwei Monate länger als die des viermonatigen Visums für Geschäftsmanager. In dieser Zeit können Sie Ihre Unternehmensgründung umfassend vorbereiten. Bei positiver Prüfung Ihrer Bewerbung verlängert sich die Bearbeitungszeit um weitere sechs Monate.
Wenn ein Ausländer in Japan ein Unternehmen gründet, muss er den Aufenthaltsstatus eines „Geschäftsführers“ erlangen. Um diesen Aufenthaltsstatus zu erhalten, muss eine Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise vor der Einreise ein Büro eröffnen, zwei oder mehr Vollzeitmitarbeiter beschäftigen oder mehr als 5 Millionen Yen in Japan investieren.
Dies macht es für einen Ausländer äußerst schwierig, ohne einen inländischen Partner ein eigenes Unternehmen zu gründen.
Im Rahmen des Sonderzonensystems von Tokio kann die Stadtverwaltung von Tokio einem Antragsteller einen sechsmonatigen Sonderaufenthaltsstatus als „Geschäftsführer“ gewähren, indem sie vor der Inspektion durch die Einwanderungsbehörde zum Zeitpunkt der Einreise Geschäftspläne usw. überprüft.
Ausländer, die eine Unternehmensgründung planen, können diese sechsmonatige Frist nutzen, um nach der Einreise mit den Vorbereitungen für die Unternehmensgründung zu beginnen.Darüber hinaus wird die Regierung ihren Business Concierge Tokyo nutzen, um Ausländern einzigartige Unterstützung zu bieten, damit sie die Voraussetzungen für die Verlängerung ihres Aufenthaltsstatus nach sechs Monaten erfüllen können.
Das Start-Up-Visum ist sechs Monate gültig und ermöglicht Ihnen:
・Besorgen Sie sich eine Wohnsitzbescheinigung (Sie benötigen eine meldepflichtige Adresse)
・Eröffnung eines Bankkontos
・Firmenregistrierung
Wenn Sie derzeit ein anderes Visum besitzen
Wenn Sie bereits ein Visum besitzen und in Japan wohnen, ist es möglich, ein Unternehmen zu gründen (ein Geschäft zu eröffnen), solange Ihr Visum noch gültig ist. Möglicherweise müssen Sie dann Ihren Visumtyp ändern. Das Verfahren, die Notwendigkeit einer Visumänderung und die Auswirkungen der Änderung hängen von Ihrem aktuellen Visum ab. Wir empfehlen Ihnen daher, vor der Gründung Ihres Unternehmens die Einwanderungsbehörde oder einen Experten zu konsultieren.
→ info@jbiz.dreaman.co.jp oder https://jbiz.dreaman.co.jp/enpinq/
Wir bieten auch kostenlose Beratung an → https://jbiz.dreaman.co.jp/freeconsultation/
Hier geht es zur Website von Japan Business Support → https://jbiz.dreaman.co.jp/en/
Arten japanischer Unternehmen

In Japan gibt es vier Arten von Unternehmen. Kapitalgesellschaften, LLCs, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften. Viele Unternehmen haben die Wahl zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eine LLC ist eine Umbenennung einer „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und es ist derzeit nicht möglich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu registrieren. Wenn Sie ein Unternehmen im Ausland haben, können Sie auch eine Zweigstelle in Japan gründen.
Genehmigungspflichtige Unternehmen
Möglicherweise benötigen Sie eine Sondergenehmigung, um Ihr Geschäft zu eröffnen.
Beispiele: Lebensmittelhändler, Reisebüros, Zeitarbeitsfirmen, Hotels, Spirituosengeschäfte, Finanzinstitute, Pharmaunternehmen usw.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der JETRO-Seite unten.
Representative Office, Branch Office and Subsidiary Company
Comparison on of Types of Business Operation
Wo kann ich in Tokio ein Unternehmen gründen und Steuerunterlagen einreichen?

One-Stop-Center für Unternehmensgründungen in Tokio

Im Tokyo Business Start-up One-Stop Center können Sie alles, was Sie für die Gründung Ihres Unternehmens benötigen, auf einmal erledigen. Darüber hinaus erhalten Sie eine kostenlose Beratung und Dokumentenprüfung durch einen Mittelstandsberater.
Unterlagen zur Antragsannahme
・Bescheinigung der Satzung
・Registrierung der Unternehmensgründung
・Steuern (nationale und städtische Steuern)
·Einwanderung
・Arbeitslosenversicherung
・Arbeitsversicherung
・Krankenversicherung und Arbeitnehmerrentenversicherung
Büro des One-Stop-Centers für Unternehmensgründungen in Tokio
- Akasaka Ark Mori-Gebäude
Ark Mori-Gebäude, 1-12-32 Akasaka, Minato-ku, Tokio
Hauptsitz der Japanischen Außenhandelsorganisation (JETRO), 7. Stock
TEL: 81-3-3582-4934 - Shibuya Satellite Center
Shibuya Dogenzaka Tokyu-Gebäude 1F, 1-10-8 Dogenzaka, Shibuya-ku, Tokio
TEL: 81-3-5489-4630 - Yurakucho-Satellitenzentrum
SusHi Tech Square 2F, 3-8-3 Marunouchi, Chiyoda-ku, Tokio
TEL: 81-3-4560-0634
Unterstützungszentrum für ausländische Einwohner
http://www.moj.go.jp/isa/content/930005925.pdf
Das Foreign Resident Support Center (FRESC) in Yotsuya, Tokio, beherbergt die folgenden acht Organisationen auf einer Etage.
・Einwanderungsbehörde
・Japanische Außenhandelsorganisation (JETRO)
・Einwanderungsbehörde Tokio
・Visuminformationen des Außenministeriums
Tokioter Rechtsbüro, Abteilung für Menschenrechtsschutz
・Tokio Labor Bureau Spezialberatungs- und Unterstützungsbüro für Ausländer
・Japanisches Rechtshilfezentrum (Ho-terasu)
・Tokioer Arbeitsvermittlungszentrum für Ausländer
FRISCH
Yotsuya-Turm 13F, 1-6-1 Yotsuya, Shinjuku-ku, Tokio
TEL: 0570-011000 / 03-5363-3013
Zugang: 1 Minute zu Fuß vom Bahnhof Yotsuya
http://www.moj.go.jp/isa/content/930005925.pdf
Soll ich unter meinem persönlichen Namen oder unter dem Namen einer Firma in Immobilien investieren?

Wenn Ausländer in Immobilien in Japan investieren, wird auf der unten verlinkten Seite erläutert, ob sie unter ihrem persönlichen Namen oder einem Firmennamen investieren sollten, sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile.
>> Individual vs Corporate Investment Property Ownership
Nützliche englische Websites für Ausländer, die in Japan ein Unternehmen gründen oder starten
Unternehmensgründung in Japan von JETRO

Kostenlose Büroräume bei JETRO

Arbeitsberater in Tokio
Innovationszentrum Tokio
Start-up-Visum (Japanisches Außenministerium)
Es gibt Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen, die sich auf Unternehmensgründungen und -starts für Ausländer spezialisiert haben. In manchen Fällen kann die Unterstützung durch einen Experten die Erlangung eines Visums erleichtern.
→ info@jbiz.dreaman.co.jp oder https://jbiz.dreaman.co.jp/enpinq/
Wir bieten auch kostenlose Beratung an → https://jbiz.dreaman.co.jp/freeconsultation/
Hier geht es zur Website von Japan Business Support → https://jbiz.dreaman.co.jp/en/
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