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Ausländische Unternehmen, die in Japan Fuß fassen – Unterschiede zwischen Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Repräsentanzen 【DE-bus-105】

Ausländische Unternehmen, die in Japan Fuß fassen – Unterschiede zwischen Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Repräsentanzen [JA-bus-105]

Im Großen und Ganzen gibt es drei Möglichkeiten für ausländische Unternehmen, in Japan Fuß zu fassen:

① Gründung einer Tochtergesellschaft (japanische Gesellschaft)
② Gründung einer Zweigniederlassung (japanische Zweigstelle)
③ Gründung einer Repräsentanz

In diesem Artikel erklären wir Ihnen anschaulich die Besonderheiten, Vorteile und Nachteile der einzelnen Eintragsarten.

 

Merkmale der drei Eintragsarten

Gründung einer Tochtergesellschaft (japanische Gesellschaft)

Was ist eine Tochtergesellschaft (japanisches Unternehmen)?

Eine Tochtergesellschaft (Zweigniederlassung in Japan) ist ein von einem ausländischen Unternehmen gegründetes Unternehmen zur Durchführung von Geschäftsaktivitäten .

Wie man etabliert

Wenn ein ausländisches Unternehmen in Japan eine Tochtergesellschaft (japanische Gesellschaft) gründet, entsteht eine juristische Person wie etwa eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Sinne des japanischen Gesellschaftsgesetzes .

Verfahren zur Unternehmensgründung

(1) Vorbereitung der Satzung
(2) Kapitalübertragung
(3) Registrierung der Unternehmensgründung

Merkmale

Da die Tochtergesellschaft (japanische Gesellschaft) eine vom ausländischen Unternehmen getrennte juristische Person ist, wird das ausländische Unternehmen als Investor haftbar gemacht. Sie können im Namen Ihrer Tochtergesellschaft Bankkonten eröffnen und Immobilien mieten .

Wenn der Vertreter in Japan ein „Business Manager“-Visum erhält, muss das Kapital auf 5 Millionen Yen oder mehr festgelegt werden.

Gründung einer Zweigniederlassung (Zweigstelle Japan)

Was ist eine Zweigstelle (Japan-Zweigstelle)?

Eine Zweigniederlassung (Japan-Zweigstelle) ist eine von einem ausländischen Unternehmen gegründete Basis zur Durchführung von Geschäftsaktivitäten in Japan .
Die Gründung kann einfacher erfolgen als die Gründung einer Tochtergesellschaft (japanisches Unternehmen).

Installationsmethode

(1) Sicherstellung einer Operationsbasis
(2) Entscheidung über einen Vertreter
(3) Erfassung der notwendigen Informationen

Merkmale

Eine Zweigniederlassung (japanische Niederlassung) besitzt nach japanischem Recht keine Rechtspersönlichkeit und wird als Teil eines ausländischen Unternehmens behandelt. Daher liegt jegliche Haftung, die sich aus den Aktivitäten der Zweigniederlassung (japanische Tochtergesellschaft) ergibt, direkt beim ausländischen Unternehmen. Sie können im Namen der Filiale ein Bankkonto eröffnen oder Immobilien mieten .

Repräsentanz

Was ist eine Repräsentanz?

Eine Repräsentanz ist ein Standort, den ein ausländisches Unternehmen in Japan gründet, um sich auf die Aufnahme einer umfassenden Geschäftstätigkeit vorzubereiten .
Sie können daher Aktivitäten wie Marktforschung, Informationsbeschaffung und Werbung durchführen, dürfen jedoch keine direkten Geschäftsaktivitäten ausüben .

Installationsmethode

Für die Gründung einer Repräsentanz ist keine Registrierung erforderlich.

Merkmale

Die Eröffnung eines Bankkontos oder die Anmietung einer Immobilie im Namen einer Repräsentanz ist nicht möglich . Vertragspartei ist der persönliche Vertreter der Hauptniederlassung oder Repräsentanz des ausländischen Unternehmens.

Vor- und Nachteile der drei Einreisearten

Die Vor- und Nachteile der einzelnen Einreiseformen sind wie folgt:

Japanisches Unternehmen Niederlassung Japan Repräsentanz
Rechtspersönlichkeit Co., Ltd.
GmbH
Ausländische Unternehmen
Rechtspersönlichkeit
keiner
Anmeldung kann sein kann sein keiner
Kreditwürdigkeit des Unternehmens Hoch Hoch Niedrig
Firmenbankkonto Kann geöffnet werden Kann geöffnet werden Öffnen nicht möglich
Gründungskosten groß Medium keiner
Komplexität der Verfahren Medium groß klein
Zeit bis zur Gründung Medium Medium Kurz
Geschäftstätigkeit Ja Ja NEIN
Aufenthaltsstatus, den der Vertreter erhalten kann Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre Ingenieurland
Unternehmensinterner Transfer

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@jbiz.dreaman.co.jp . Für eine kostenlose Beratung kontaktieren Sie bitte https://jbiz.dreaman.co.jp/freeconsultation/.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://jbiz.dreaman.co.jp/japan-information-sns/

Für Details zu den Support-Services klicken Sie bitte hier (englische Version): https://jbiz.dreaman.co.jp/en/

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